Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,17120
Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86 (https://dejure.org/1988,17120)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.02.1988 - 316/86 (https://dejure.org/1988,17120)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 316/86 (https://dejure.org/1988,17120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,17120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Firma P. Krücken.

    Ausfuhrerstattung - Währungsausgleichsbetrag - Vorausfestsetzung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.06.1980 - 808/79

    Pardini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    Die Kommission hält dem entgegen, daß sie zur Einführung der Ausnahme aufgrund von zwei Rechtsvorschriften ermächtigt gewesen sei: zum einen aufgrund von Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2727/75, wonach sie befugt sei, die Gültigkeitsdauer der Lizenzen und "die anderen Durchführungsbestimmungen" zu dem betreffenden System nach dem Verwaltungsausschußverfahren festzulegen (siehe Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 808/79, Pardini, Slg. 1980, 2103, Randnr. 16 der Entscheidungsgründe), zum anderen aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 der bereits genannten Verordnung Nr. 974/71. Auch diese Bestimmung übertrage der Exekutive nämlich die Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung nach dem Verwaltungsausschußverfahren; darüber hinaus sehe sie vor, daß aufgrund dieser Befugnis "weitere Abweichungen" von den Verordnungen über die Gemeinsame Agrarpolitik eingeführt werden könnten.

    Im übrigen wird in dem genannten Urteil Pardini festgestellt, daß das System der Vorausfestsetzung "im Interesse des Handels eingeführt worden ist und ... den Marktteilnehmern im Regelfall beträchtliche Vorteile verschafft".

    Wie das Urteil Pardini zeigt, ist die Vorausfestsetzung der Währungsausgleichsbeträge ein Vorteil, der dem Wirtschaftsteilnehmer eingeräumt wird, der Geschäfte von und nach Drittländern abwickelt, da sie ihm genauere Berechnungen ermöglicht und die Risiken ausgleicht, denen er aufgrund der Schwankungen der Weltpreise ausgesetzt ist.

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    Sodann erging das Urteil vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79 (Hauer/Land Rheinland-Pfalz, Slg. 1979, 3727).
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    Sie haben dort entschieden, daß ein Wirtschaftsteilnehmer keinen Schutz verdient, dessen Zeugnisse für die Einfuhr zunächst von Zollbeamten angenommen und später aufgrund von gründlicheren Prüfungen von derselben Stelle als ungültig angesehen wurden (siehe auch für Beihilfen das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil, Slg. 1987, 901, Randnrn.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    Von den genannten Urteilen ist das letzte vielleicht das wichtigste, auch wenn man seine Vorwegnahme bereits in den beiden Urteilen vom 18. Februar 1964 in den verbundenen Rechtssachen 73 und 74/63 (NV Internationale Credieten Handelsverening Rotterdam und andere/Minister für Landwirtschaft und Fischerei in Den Haag, Slg. 1964, 1) und vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board/ Redmond, Slg. 1978, 2347, Randnrn. 25 und 26 der Entscheidungsgründe) erblicken könnte.
  • EuGH, 15.10.1980 - 145/79

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    Schließlich stellte der Gerichtshof unter Randnummer 7 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 (Roquette Frères/Französischer Staat, Zollverwaltung, Slg. 1980, 2917) folgendes fest: "Im Rahmen der Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof bei der Anwendung des Artikels 177 EWG-Vertrag haben die nationalen Gerichte zwar über die Erheblichkeit der vorgelegten Fragen zu entscheiden; doch ist es dem Gerichtshof vorbehalten, aus sämtlichen ... angeführten Umständen die Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszulösen, die mit Rücksicht auf den Verfahrensgegenstand auszulegen oder im Hinblick auf ihre Gültigkeit zu beurteilen sind.".
  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    Der Grundsatz wurde vom Gerichtshof erstmals im Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65 (C. Schwarze/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. 1965, 1151) wie folgt aufgestellt: "Haben die von einem staatlichen Gericht vorgelegten ... Fragen in Wahrheit eher die Gültigkeit der betroffenen Rechtsakte zum Gegenstand, so ist der Gerichtshof dennoch gehalten, die Fragen sogleich zu bescheiden, anstatt das vorlegende Gericht zu einem Formalismus zu nötigen, der das Verfahren nach Artikel 177 nur verzögern würde und mit dessen Wesen unvereinbar wäre.
  • EuGH, 03.02.1977 - 62/76

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    So untersuchte der Gerichtshof im Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 62/76 (Strehl/Nationaal Pensioenfonds voor Mijnwerkers, Sig. 1977, 211), obwohl er nur um die Auslegung des Artikels 46 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1408/71 und des Beschlusses Nr. 91 der Verwaltungskommission für die Wanderarbeitnehmer ersucht worden war, vorab die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmungen und erklärte sie für ungültig.
  • EuGH, 08.04.1976 - 106/75

    Merkur Aussenhandel GmbH / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 316/86
    In diesem Sinne habe sich im übrigen der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 106/75 (Merkur-Außenhandel GmbH, Slg. 1976, 531) geäußert; danach entsteht ein Anspruch auf Ausfuhrerstattung auch dann, wenn ein anderes Erzeugnis ausgeführt worden ist als dasjenige, für das die Ausfuhrlizenz erteilt worden ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-36/21

    Sense Visuele Communicatie en Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

    29 Schlussanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache Krücken (316/86, nicht veröffentlicht, EU:C:1988:78, S. 2231).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht